Es ist schon sehr erstaunlich, dass Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel nicht gesund sein dürfen. Noch erstaunlicher ist es, dass „intelligente Menschen“ daraus sogar Gesetze machen und die Jagd auf die Personen eröffnen, die gesunde Lebensmittel schätzen. Und nicht mehr nachvollziehbar ist, dass gerade die Menschen, die Behörden repräsentieren, auch noch von uns als Steuerzahler bezahlt werden. Welch Geistes Kind müssen diese „“ sein, dass sie versuchen ihre Milchkühe zu schlachten?
Ebenso erstaunlich ist, ist dieTatsache, dass der gebildete Verbraucher an einer verschlossenen Flasche Wein erkennen soll, ob dieser Wein bekömmlich ist. Der Winzer darf mir nichts dazu sagen.
Aber: „Die Lebensmittelampel“ wurde mit Milliardenbeträge der Lebensmittelkonzerne an die Lobbyisten verhindert. Diese Ampel hätte uns Verbraucher vor vielen schädlichen Zutaten geschützt, da sie uns über den Inhalt informiert hätte. Dagegen waren aber die Verbraucherschützer. Komisch, oder? Dazu Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Sie (die Lebensmittelampel) ist eine unzulässige Vereinfachung und klärt nur scheinbar über den gesundheitlichen Wert der Lebensmittel auf“ und “ Ich kann nicht per Verordnung dafür sorgen, dassdie Menschen mehr Spinat und weniger Chips essen.“ Hoppla, Herr Minister, haben Sie da was falsch verstanden? „Ein Zuviel an Information überfordere die Konsumenten“ Aber, aber ‚Herr Minister, ist Ihnen denn nicht klar, dass Lebensmittel überhaupt nicht gesund sein dürfen. Oder kennen Sie die eigenen Verordnungen aus Ihrem Ministerium nicht?
Aha, jetzt ist es raus: Lasst das Volk dumm bleiben, dann tun sie uns auch nichts. Gut ge„trumpt“, Herr Minister.
Eine Blamage für die Wissenschaft und die Schulmedizin: Es gibt keinen Masernvirus, alle Impfungen waren höchstens schädlich! Der Bundesgerichtshof hat so entschieden!
Nichtexistenz des Masern-Virus: Dr. Stefan Lanka gewinnt auch vor dem BGH
Neben dem Oberlandesgericht Stuttgart hat nun auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Virologe Dr. Stefan Lanka keine 100.000 Euro an den Arzt Dr. David Bardens zahlen muss. Im Februar 2011 hatte Dr. Stefan Lanka eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro für denjenigen versprochen, der imstande sei, eine wissenschaftliche Publikation vorzulegen, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist. Der Arzt Dr. Bardens versuchte, die Existenz des Masern-Virus durch sechs eingereichte Publikationen zu beweisen.
Im aktuellen Newsletter von WissenschafftPlus schreibt Dr. Stefan Lanka, dass der Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen ist: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen.
In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter, darunter der vom Erstgericht beauftragte Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in den Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält.
Genetik widerlegt Existenzbehauptungen
In den Prozess wurden die Ergebnisse von Untersuchungen zum sog. genetischen Fingerabdruck des behaupteten Masern-Virus eingebracht. Zwei anerkannte Labore, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut, kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten. Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozess irrten und als direkte Folge sich bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet.
Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem Jahrzehnte dauernden Konsensfindungsprozess normale Zell-Bestandteile gedanklich zu einem Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt. Eine tatsächliche Struktur, die diesem Modell entspricht, wurde bis heute weder in einem Menschen, noch in einem Tier gefunden. Mit den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt.
Den Autoren der sechs Publikationen und allen anderen Beteiligten ist dieser Irrtum nicht aufgefallen, weil sie die fundamentale wissenschaftliche Pflicht verletzten, „lege artis“, nach den international definierten Regeln der Wissenschaft zu arbeiten. Sie führten keinerlei Kontrollexperimente durch. Die Durchführung der Kontrollexperimente hätte Autoren und Menschheit vor diesem folgenreichen Irrtum geschützt. Dieser Irrtum wurde zur Grundlage des Glaubens an die Existenz aller krankmachenden Viren. [1] Der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Dr. Dr. Podbielski hat aufgrund der Nachfrage des erkennenden Gerichts auf Seite 7 oben des Protokolls [2] ausdrücklich bestätigt, dass die Autoren keinerlei Kontrollexperimente durchführten.
Das OLG Stuttgart hob am 16.2.2016 das Fehlurteil der ersten Instanz auf, wies die Klage zurück und bezog sich dabei u.a. auf die zentrale Aussage von Prof. Podbielski zu den sechs Publikationen. Der Kläger versuchte mit einer Beschwerde am BGH das Urteil des OLG zu Fall zu bringen. Als Begründung brachte er seine subjektive aber faktisch falsche Wahrnehmung des Verfahrensablaufes in Stuttgart vor und die Behauptung, dass unsere Benennung von Fakten zu Masern eine Gefährdung der Volksgesundheit darstellt. Die Behauptungen des Klägers wurden vom BGH mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Damit hat der BGH das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2016 [3] bestätigt.
Schlussfolgerungen
Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen sind die maßgeblichen Publikationen zum „Masern-Virus.“ Da es neben diesen sechs Publikationen nachweislich keine anderen Publikationen gibt, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde, die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, haben das nun höchstrichterliche Urteil im Masern-Virus-Prozess und die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen Konsequenzen: Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern, zu Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurden der Anschein von Wissenschaftlichkeit und damit die rechtliche Basis entzogen.
Durch Anfragen, die das Masern-Virus-Preisausschreiben auslöste, hat die Leiterin des Nationalen Referenz-Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI), Prof. Dr. Annette Mankertz, eine wichtige Tatsache eingestanden. Dieses Eingeständnis kann die erhöhte Impfschadensrate speziell der Masern-Impfung erklären und warum und wie besonders diese Impfung vermehrt Autismus auslöst. [4
Kommentar: Die Masern-Impfung ist also nicht nur nutzlos, sondern vor allem schädlich! Impfungen, die auf schlechter Forschung basieren, haben weltweit hunderttausenden Kindern Schaden zugefügt.
Seit 1920 ist die Todesrate bei Masern bis heute in etwa kostant geblieben. Massenimpfungen wurden allerdings erst seit Mitte der 50er Jahren des 20. Jahrhunderts durchgeführt. Gegen welchen Virus eigentlich?
Peinlich für die Pharma, universitäre Wissenschaft und vor allem für die geldgläubigen Politiker!!
- Historische Aufzeichnungen bestätigen: In 10 Jahren null Maserntote in den USA, aber über 100 Tote durch den Masern-Impfstoff
- Übertragen Impfstoffe die Krankheit? Vollständig geimpft und trotzdem erkrankten 85 Prozent der Kinder an Masern
Frau Prof. Mankertz hat eingestanden, dass das „Masern-Virus“ typisch zelleigene Bestandteile (Ribosomen, die Eiweiß-Fabriken der Zellen) enthält. Da die Masern-Impfung aus „ganzen Masern-Viren“ besteht, enthält dieser Impfstoff zelleigene Strukturen. Dies erklärt, warum die Masern-Impfung häufigere und stärkere Allergien und Autoimmunreaktionen auslöst als andere Impfungen. Der Gerichtsgutachter Prof. Podbielski führte mehrfach aus, dass mit der Behauptung des RKI zu Ribosomen in den Masern-Viren, die Existenz-Behauptungen eines Masern-Virus widerlegt sind. Das RKI hat aus einer Studie aus den Jahren 2005–2007 sich selbst widerlegt, denn die Studie zeigte nch Masernimpfungen verstärkte allergische Reaktionen bei Geimpften gegenüber Ungeimpften. Wo sind da die Verbraucherschützer? Mir kommt es vor, als schützen die Beamten des Gesundheitsministerium eher die Hersteller vor den Verbrauchern.
Im Verfahren wurde ebenso aktenkundig, dass die höchste deutsche wissenschaftliche Autorität auf dem Gebiet der Infektiologie, das RKI, entgegen seinem gesetzlichen Auftrag in § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) es unterlassen hat, Untersuchungen zum behaupteten Masern-Virus zu erstellen und zu veröffentlichen. Das RKI behauptet, dass es interne Untersuchungen zum Masern-Virus getätigt hat, weigert sich aber, die Ergebnisse auszuhändigen oder zu veröffentlichen.
Kommentar: Wenn der Masern-Virus nicht existiert, muss man sich fragen, ob das auch auf andere Viren zutrifft. Hier eine sehr interessante SOTT Radio Show zum Thema: The Health & Wellness Show: Interview mit Auto von „Virus Mania“ Dr. Claus Köehnlein
[1] Siehe Artikel „Viren entwirren“ im Zwei-Monats-Magazin WissenschafftPlus Nr. 6/2015.
[2] Das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12.3.2015. Zu finden hier:https://wissenschafftplus.de/uploads/article/Protokoll_13_4_20150001.pdf
[3] Das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2016 ist auf der Internetseite des OLG Stuttgart zu finden.
[4] Siehe Artikel in WissenschafftPlus 3/2016: Was ist Autismus, wie entsteht er, warum Impfungen — in erhöhtem Maße die Masern-Impfung — Autismus auslösen und wie man den Autismus in den Griff bringen und sogar heilen kann.
[5] Siehe Artikel in WissenschafftPlus 6/2015: Die Entwicklung von Medizin und Menschheit. Wie geht es weiter? Dieser Artikel ist frei auf der Internetseite www.wissenschafftplus.de zu finden.“
Quelle: Wissenschafftplus.de
Geimpfte Kinder haben doppelt so häufig Neurodermitis, fast doppelt so oft Heuschnupfen und 6 Mal so oft eine Nickelallergiewie ungeimpfte Kinder.
Quelle der Daten:
Public-Use-File KiGGS, Kinder und ‑Jugendgesundheitssurvey 2003–2006, Robert Koch-Institut, Berlin 2008.
Schon interessant, dass trotz diesen Wissens das RKI Impfungen empfiehlt.