Hydro­xy­pa­thie

Etwas zum Nach­den­ken

Es ist schon sehr erstaun­lich, dass Lebens­mit­tel als Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel nicht gesund sein dür­fen. Noch erstaun­li­cher ist es, dass „intel­li­gen­te Men­schen“ dar­aus sogar Geset­ze machen und die Jagd auf die Per­so­nen eröff­nen, die gesun­de Lebens­mit­tel schät­zen. Und nicht mehr nach­voll­zieh­bar ist, dass gera­de die Men­schen, die Behör­den reprä­sen­tie­ren, auch noch von uns als Steu­er­zah­ler bezahlt wer­den. Welch Geis­tes Kind müs­sen die­se „“ sein, dass sie ver­su­chen ihre Milch­kü­he zu schlach­ten?

Eben­so erstaun­lich ist, ist dieTat­sa­che, dass der gebil­de­te Ver­brau­cher an einer ver­schlos­se­nen Fla­sche Wein erken­nen soll, ob die­ser Wein bekömm­lich ist. Der Win­zer darf mir nichts dazu sagen.

Aber: „Die Lebens­mit­tel­am­pel“ wur­de mit Mil­li­ar­den­be­trä­ge der Lebens­mit­tel­kon­zer­ne an die Lob­by­is­ten ver­hin­dert. Die­se Ampel hät­te uns Ver­brau­cher vor vie­len schäd­li­chen Zuta­ten geschützt, da sie uns über den Inhalt infor­miert hät­te. Dage­gen waren aber die Ver­brau­cher­schüt­zer. Komisch, oder? Dazu Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­ter Chris­ti­an Schmidt: „Sie (die Lebens­mit­tel­am­pel) ist eine unzu­läs­si­ge Ver­ein­fa­chung und klärt nur schein­bar über den gesund­heit­li­chen Wert der Lebens­mit­tel auf“ und “  Ich kann nicht per Ver­ord­nung dafür sor­gen, dass­die Men­schen mehr Spi­nat und weni­ger Chips essen.“ Hopp­la, Herr Minis­ter, haben Sie da was falsch ver­stan­den? „Ein Zuviel an Infor­ma­ti­on über­for­de­re die Kon­su­men­ten“  Aber, aber ‚Herr Minis­ter, ist Ihnen denn nicht klar, dass Lebens­mit­tel über­haupt nicht gesund sein dür­fen. Oder ken­nen Sie die eige­nen Ver­ord­nun­gen aus Ihrem Minis­te­ri­um nicht?

Aha, jetzt ist es raus: Lasst das Volk dumm blei­ben, dann tun sie uns auch nichts. Gut ge„trumpt“, Herr Minis­ter.

 

Eine Bla­ma­ge für die Wis­sen­schaft und die Schul­me­di­zin: Es gibt kei­nen Masern­vi­rus, alle Imp­fun­gen waren höchs­tens schäd­lich! Der Bun­des­ge­richts­hof hat so ent­schie­den!

Nicht­exis­tenz des Masern-Virus: Dr. Ste­fan Lan­ka gewinnt auch vor dem BGH

Neben dem Ober­lan­des­ge­richt Stutt­gart hat nun auch der Bun­des­ge­richts­hof ent­schie­den, dass der Viro­lo­ge Dr. Ste­fan Lan­ka kei­ne 100.000 Euro an den Arzt Dr. David Bar­dens zah­len muss. Im Febru­ar 2011 hat­te Dr. Ste­fan Lan­ka eine Beloh­nung in Höhe von 100.000 Euro für den­je­ni­gen ver­spro­chen, der imstan­de sei, eine wis­sen­schaft­li­che Publi­ka­ti­on vor­zu­le­gen, in der die Exis­tenz des Masern-Virus nicht nur behaup­tet, son­dern auch bewie­sen und dar­in u.a. des­sen Durch­mes­ser bestimmt ist. Der Arzt Dr. Bar­dens ver­such­te, die Exis­tenz des Masern-Virus durch sechs ein­ge­reich­te Publi­ka­tio­nen zu bewei­sen.

Im aktu­el­len News­let­ter von Wis­sen­schafft­Plus schreibt Dr. Ste­fan Lan­ka, dass der Masern-Virus-Pro­zess end­gül­tig gewon­nen ist: „Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat im Masern-Virus-Pro­zess ent­schie­den. Der I. Zivil­se­nat des BGH hat das Urteil vom Ober­lan­des­ge­richt Stutt­gart (OLG) vom 16.2.2016 bestä­tigt. Die im Jahr 2011 von mir aus­ge­lob­ten 100.000 € für einen wis­sen­schaft­li­chen Beweis der Exis­tenz des behaup­te­ten Masern-Virus müs­sen dem Klä­ger nicht aus­ge­zahlt wer­den. Die­ser wur­de zudem ver­ur­teilt, alle Kos­ten des Ver­fah­rens zu tra­gen.

In den Pro­zess haben sich fünf Gut­ach­ter ein­ge­bracht und die Ergeb­nis­se wis­sen­schaft­li­cher Unter­su­chun­gen vor­ge­legt. Alle fünf Gut­ach­ter, dar­un­ter der vom Erst­ge­richt beauf­trag­te Prof. Dr. Dr. Andre­as Pod­biel­ski haben über­ein­stim­mend fest­ge­stellt, dass kei­ne der sechs in den Pro­zess ein­ge­brach­ten Publi­ka­tio­nen einen wis­sen­schaft­li­chen Beweis für die Exis­tenz des behaup­te­ten Masern-Virus ent­hält.

Gene­tik wider­legt Exis­tenz­be­haup­tun­gen

In den Pro­zess wur­den die Ergeb­nis­se von Unter­su­chun­gen zum sog. gene­ti­schen Fin­ger­ab­druck des behaup­te­ten Masern-Virus ein­ge­bracht. Zwei aner­kann­te Labo­re, dar­un­ter das welt­weit größ­te und füh­ren­de gene­ti­sche Insti­tut, kamen unab­hän­gig von­ein­an­der zu exakt den glei­chen Resul­ta­ten. Die Ergeb­nis­se bewei­sen, dass sich die Autoren der sechs Publi­ka­tio­nen des Masern-Virus-Pro­zess irr­ten und als direk­te Fol­ge sich bis heu­te alle Masern-Viro­lo­gen irren: Sie haben nor­ma­le Bestand­tei­le von Zel­len als Bestand­tei­le des ver­mu­te­ten Masern-Virus fehl­ge­deu­tet.

Auf­grund die­ses Irr­tums wur­den in einem Jahr­zehn­te dau­ern­den Kon­sens­fin­dungs­pro­zess nor­ma­le Zell-Bestand­tei­le gedank­lich zu einem Modell eines Masern-Virus zusam­men gefügt. Eine tat­säch­li­che Struk­tur, die die­sem Modell ent­spricht, wur­de bis heu­te weder in einem Men­schen, noch in einem Tier gefun­den. Mit den Ergeb­nis­sen der gene­ti­schen Unter­su­chun­gen sind alle Exis­tenz-Behaup­tun­gen zum Masern-Virus wis­sen­schaft­lich wider­legt.

Den Autoren der sechs Publi­ka­tio­nen und allen ande­ren Betei­lig­ten ist die­ser Irr­tum nicht auf­ge­fal­len, weil sie die fun­da­men­ta­le wis­sen­schaft­li­che Pflicht ver­letz­ten, „lege artis“, nach den inter­na­tio­nal defi­nier­ten Regeln der Wis­sen­schaft zu arbei­ten. Sie führ­ten kei­ner­lei Kon­troll­ex­pe­ri­men­te durch. Die Durch­füh­rung der Kon­troll­ex­pe­ri­men­te hät­te Autoren und Mensch­heit vor die­sem fol­gen­rei­chen Irr­tum geschützt. Die­ser Irr­tum wur­de zur Grund­la­ge des Glau­bens an die Exis­tenz aller krank­ma­chen­den Viren. [1] Der gericht­lich bestell­te Gut­ach­ter Prof. Dr. Dr. Pod­biel­ski hat auf­grund der Nach­fra­ge des erken­nen­den Gerichts auf Sei­te 7 oben des Pro­to­kolls [2] aus­drück­lich bestä­tigt, dass die Autoren kei­ner­lei Kon­troll­ex­pe­ri­men­te durch­führ­ten.

Das OLG Stutt­gart hob am 16.2.2016 das Fehl­ur­teil der ers­ten Instanz auf, wies die Kla­ge zurück und bezog sich dabei u.a. auf die zen­tra­le Aus­sa­ge von Prof. Pod­biel­ski zu den sechs Publi­ka­tio­nen. Der Klä­ger ver­such­te mit einer Beschwer­de am BGH das Urteil des OLG zu Fall zu brin­gen. Als Begrün­dung brach­te er sei­ne sub­jek­ti­ve aber fak­tisch fal­sche Wahr­neh­mung des Ver­fah­rens­ab­lau­fes in Stutt­gart vor und die Behaup­tung, dass unse­re Benen­nung von Fak­ten zu Masern eine Gefähr­dung der Volks­ge­sund­heit dar­stellt. Die Behaup­tun­gen des Klä­gers wur­den vom BGH mit deut­li­chen Wor­ten zurück­ge­wie­sen. Damit hat der BGH das Urteil des OLG Stutt­gart vom 16.2.2016 [3] bestä­tigt.

Schluss­fol­ge­run­gen

Die sechs im Pro­zess vor­ge­leg­ten Publi­ka­tio­nen sind die maß­geb­li­chen Publi­ka­tio­nen zum „Masern-Virus.“ Da es neben die­sen sechs Publi­ka­tio­nen nach­weis­lich kei­ne ande­ren Publi­ka­tio­nen gibt, in denen mit wis­sen­schaft­li­chen Metho­den ver­sucht wur­de, die Exis­tenz des Masern-Virus zu bewei­sen, haben das nun höchst­rich­ter­li­che Urteil im Masern-Virus-Pro­zess und die Ergeb­nis­se der gene­ti­schen Unter­su­chun­gen Kon­se­quen­zen: Allen natio­na­len und inter­na­tio­na­len Aus­sa­gen zum ver­mu­te­ten Masern-Virus, zur Infek­tiö­si­tät von Masern, zu Nut­zen und Unbe­denk­lich­keit der Masern-Imp­fung wur­den der Anschein von Wis­sen­schaft­lich­keit und damit die recht­li­che Basis ent­zo­gen.

Durch Anfra­gen, die das Masern-Virus-Preis­aus­schrei­ben aus­lös­te, hat die Lei­te­rin des Natio­na­len Refe­renz-Insti­tuts für Masern am Robert Koch-Insti­tut (RKI), Prof. Dr. Annet­te Man­kertz, eine wich­ti­ge Tat­sa­che ein­ge­stan­den. Die­ses Ein­ge­ständ­nis kann die erhöh­te Impf­scha­dens­ra­te spe­zi­ell der Masern-Imp­fung erklä­ren und war­um und wie beson­ders die­se Imp­fung ver­mehrt Autis­mus aus­löst. [4

Kom­men­tar: Die Masern-Imp­fung ist also nicht nur nutz­los, son­dern vor allem schäd­lich! Imp­fun­gen, die auf schlech­ter For­schung basie­ren, haben welt­weit hun­dert­tau­sen­den Kin­dern Scha­den zuge­fügt.

Seit 1920 ist die Todes­ra­te bei Masern bis heu­te in etwa kostant geblie­ben. Mas­sen­imp­fun­gen wur­den aller­dings erst seit Mit­te der 50er Jah­ren des 20. Jahr­hun­derts durch­ge­führt. Gegen wel­chen Virus eigent­lich?

Pein­lich für die Phar­ma, uni­ver­si­tä­re Wis­sen­schaft und vor allem für die geld­gläu­bi­gen Poli­ti­ker!!

 

Masern-Hys­te­rie künst­lich kre­iert um Impf­pflicht durch­zu­set­zen? Hat Gesund­heits­se­na­tor Cza­ja bewusst gelo­gen?

Frau Prof. Man­kertz hat ein­ge­stan­den, dass das „Masern-Virus“ typisch zell­ei­ge­ne Bestand­tei­le (Ribo­so­men, die Eiweiß-Fabri­ken der Zel­len) ent­hält. Da die Masern-Imp­fung aus „gan­zen Masern-Viren“ besteht, ent­hält die­ser Impf­stoff zell­ei­ge­ne Struk­tu­ren. Dies erklärt, war­um die Masern-Imp­fung häu­fi­ge­re und stär­ke­re All­er­gien und Auto­im­m­un­re­ak­tio­nen aus­löst als ande­re Imp­fun­gen. Der Gerichts­gut­ach­ter Prof. Pod­biel­ski führ­te mehr­fach aus, dass mit der Behaup­tung des RKI zu Ribo­so­men in den Masern-Viren, die Exis­tenz-Behaup­tun­gen eines Masern-Virus wider­legt sind. Das RKI hat aus einer Stu­die aus den Jah­ren 2005–2007 sich selbst wider­legt, denn die Stu­die zeig­te nch Masern­imp­fun­gen ver­stärk­te all­er­gi­sche Reak­tio­nen bei Geimpf­ten gegen­über Unge­impf­ten. Wo sind da die Ver­brau­cher­schüt­zer? Mir kommt es vor, als schüt­zen die Beam­ten des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um eher die Her­stel­ler vor den Ver­brau­chern.

Im Ver­fah­ren wur­de eben­so akten­kun­dig, dass die höchs­te deut­sche wis­sen­schaft­li­che Auto­ri­tät auf dem Gebiet der Infek­tio­lo­gie, das RKI, ent­ge­gen sei­nem gesetz­li­chen Auf­trag in § 4 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) es unter­las­sen hat, Unter­su­chun­gen zum behaup­te­ten Masern-Virus zu erstel­len und zu ver­öf­fent­li­chen. Das RKI behaup­tet, dass es inter­ne Unter­su­chun­gen zum Masern-Virus getä­tigt hat, wei­gert sich aber, die Ergeb­nis­se aus­zu­hän­di­gen oder zu ver­öf­fent­li­chen.
Kom­men­tar: Wenn der Masern-Virus nicht exis­tiert, muss man sich fra­gen, ob das auch auf ande­re Viren zutrifft. Hier eine sehr inter­es­san­te SOTT Radio Show zum The­ma: The Health & Well­ness Show: Inter­view mit Auto von „Virus Mania“ Dr. Claus Köehn­lein

[1] Sie­he Arti­kel „Viren ent­wir­ren“ im Zwei-Monats-Maga­zin Wis­sen­schafft­Plus Nr. 6/​2015.
[2] Das Pro­to­koll der münd­li­chen Ver­hand­lung vom 12.3.2015. Zu fin­den hier:https://wissenschafftplus.de/uploads/article/Protokoll_13_4_20150001.pdf
[3] Das Urteil des OLG Stutt­gart vom 16.2.2016 ist auf der Inter­net­sei­te des OLG Stutt­gart zu fin­den.
[4] Sie­he Arti­kel in Wis­sen­schafft­Plus 3/​2016: Was ist Autis­mus, wie ent­steht er, war­um Imp­fun­gen — in erhöh­tem Maße die Masern-Imp­fung — Autis­mus aus­lö­sen und wie man den Autis­mus in den Griff brin­gen und sogar hei­len kann.
[5] Sie­he Arti­kel in Wis­sen­schafft­Plus 6/​2015: Die Ent­wick­lung von Medi­zin und Mensch­heit. Wie geht es wei­ter? Die­ser Arti­kel ist frei auf der Inter­net­sei­te www.wissenschafftplus.de zu fin­den.“

Quel­le: Wissenschafftplus.de

Impfung und Allergie

Geimpf­te Kin­der haben dop­pelt so häu­fig Neu­ro­der­mi­tis, fast dop­pelt so oft Heu­schnup­fen und 6 Mal so oft eine Nickel­all­er­gie­wie unge­impf­te Kin­der.

Quel­le der Daten:
Public-Use-File KiGGS, Kin­der und ‑Jugend­ge­sund­heits­sur­vey 2003–2006, Robert Koch-Insti­tut, Ber­lin 2008.

Schon inter­es­sant, dass trotz die­sen Wis­sens das RKI Imp­fun­gen emp­fiehlt.