Der multiresistente Krankenhauskeim MRSA
Wer schützt uns vor den Verbraucherschützern?
Jährlich leiden zigtausende Patienten durch resistente Keime, mehrere Tausend verlieren durch den multiresistenten „Krankenhauskeim“ Staphyloccoccus aureus Gliedmaßen oder sterben sogar daran.
Unverständlich daran ist die Hilflosigkeit des Personals und der Verantwortlichen. Nur Präparate, die die Arzneimittelprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, sind zugelassen! Welch ein Unsinn angesichts tausendfachem Leiden.Gilt hier nicht ganz einfach die traditionelle Weisheit: Wer heilt hat recht?
Würde das H‑Wasser aus der Hydroxypathie eingesetzt werden, könnte der Keim besiegt werden.
Es wurde seit Jahren schon mit Erfolg therapiert — aber es ist nicht zugelassen zur Bekämpfung der multiresisten Keime, man macht sich nicht einmal die Mühe, es zu versuchen! Menschenverachtende Gesetze und Verordnungen lassen dies nicht zu. Pfui!
Wo sind die Ärzte, die einmal den Eid des Hippokrates geschworen haben? Kennen sie überhaupt noch den Wortlaut? Ach so, in Deutschland wird der Eid nicht mehr geschworen. Na denn!
Der MRSA darf nur von Ärzten behandelt werden, und die haben keinerlei Möglichkeiten.
Gibt es etwas Besseres als den Patienten leiden zu lassen?
Hier ein Beispiel einer Behandlung einer Patientin mit H-Wasser:
Hoppla, das Gesetz ist dagegen, die Wahrheit zu sagen. Nur so viel:
Eine vom MRSA befallenen Patientin (offene, nicht heilende Wunde nach Krankenhausaufenthalt) wurde mit Antibiotika 21 Tage behandelt. Die Wunde verschlimmerte sich so stark, dass das Ärzteteam beschloss, das Bein ab dem Knie zu amputieren. Der Sohn verhinderte dies durch Ausspülen mit H‑Wasser. Nach ca. 8 Tagen Spülens wurde eine sichtbare Verbesserung erreicht. Das Bein konnte gerettet werden. Allerdings verbotenerweise. Im Recht wären die Ärzte gewesen mit einer Amputation des Beines. Echt krass!